Schwarze Schafe unter den Reiseveranstaltern

Wie in jeder Branche gibt es auch unter den Reiseveranstaltern schwarze Schafe, deren Geschäftspraktiken zum Nachteil für die Kunden sind. Da ist das Reiseunternehmen X, das seine Partneragentur im Reiseland nicht bezahlt, so dass die Kunden am Zielflughafen nicht abgeholt werden und die gebuchte Reise nicht zustande kommt. Oder Veranstalter Y gibt bekannt, dass die Anzahl der Reisenden bei einer Gruppenreise nicht erreicht wurde und diese deshalb nicht stattfinden kann, erstattet aber den Reisepreis nicht zurück usw.. Diese und ähnliche Erlebnisse können die schönsten Wochen des Jahres schnell zum Alptraum für jeden Kunden werden lassen.

 

Vielen Kunden ist vor oder während einer gebuchten Reise ähnliches passiert und sie haben mit Ihrem Reiseveranstalter schlechte Erfahrungen gemacht. Aufgrund zahlreicher E-Mail-Zuschriften zur Praxis eines bestimmten Reiseunternehmens wurde an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Anfrage gestartet. Da die Anfrage und Antwort von allgemeinem Intersse sind, wird beides hier veröffentlicht:

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: webmaster
Bereitgestellt: Dienstag, 15. Juli 2003 21:36
Bereitgestellt in: Verbraucheranfragen MALSCH
Unterhaltung:
Betreff: Unseriöse Reiseveranstalter

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf meiner Homepage www.fremde-kulturen.de mit Schwerpunkt Reisen und Touristik habe ich eine Service-Seite für Beschwerden über schwarze Schafe in der Reisebranche eingerichtet. Mittlerweile erreichen mich immer wieder Beschwerden über die ..., die mit unlauteren Mitteln Reisen verkauft und bei Nachfragen der Kunden nicht zu erreichen ist. Geködert wird mit einem simplen Trick: eine Person hat gewonnen und muss eine zweite mitnehmen, die dann bezahlen muss. Eventuell haben Sie schon öfter Beschwerden über die Firma erhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, so informiere ich Sie hiermit darüber. Als Institution hat die Verbraucherzentrale, die sich ja dem Verbraucherschutz verschrieben hat, andere Möglichkeiten der Information als jemand, der privat und hobbymäßig eine Homepage betreibt. Im Gästebuch finden Sie weiter Beschwerden zu dieser Firma.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Scherer
Webmaster
 
Antwort der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Paulinenstr. 47 70178 Stuttgart

Reisegewinn der Firma ...
Sehr geehrter Herr Scherer,

Sie haben sich mit einer Anfrage zum Thema „Reisegewinn“ an uns gewandt. Zahlreiche Firmen versenden seit geraumer Zeit Benachrichtigungen und Gutscheine über Reisegewinne. Da kein Unternehmen etwas zu verschenken hat, sollte man sich seinen Gewinn jedoch genau ansehen, bevor man eine Reise bucht. In den vermeintlichen Gewinn können nämlich verschiedene Fallstricke eingebaut sein.

Die klassische Konstellation der Reisegewinne ist die, dass der Gewinner eine weitere Person mitnehmen kann, die dann den vollen Reisepreis zu zahlen hat. Andernfalls muss der Gewinner einen Einzelzimmerzuschlag bezahlen. Mit der Annahme des Gewinns entstehen also auf jeden Fall Kosten. In allen Fällen empfiehlt es sich, das Preis-Leistungs-Verhältnis genau zu prüfen:

Ist der Reisepreis wirklich so günstig im Vergleich zu den Angeboten anderer Reiseveranstalter? Wie liegen die Abfahrts- bzw. Abflugzeiten? Wird aus der 5-tägigen Reise vielleicht nur ein 3-Tage-Aufenthalt? Umfasst der Gewinn Vollpension oder müssen Mittag- und Abendessen zusätzlich im Hotel gebucht und bezahlt werden? Sind die angebotenen Ausflüge im Reisegewinn enthalten oder müssen sie auch extra bezahlt werden?

Zumeist werden Sie feststellen, dass Sie eine vergleichbare Reise für zwei Personen im Reisebüro zum selben Preis buchen können. In diesem Fall kann von einem Gewinn nicht mehr die Rede sein, sondern von einer geschickten Werbestrategie, um Urlaubsreisen an Verbraucher zu verkaufen.

Einige dieser Firmen sind uns auch als Anbieter von Kaffeefahrten bekannt. Zur Gewinnübergabe oder während des Urlaubsaufenthalts selbst kann somit eine Werbeverkaufsschau stattfinden. Ging dem Reisegewinn eine Befragung zu den Urlaubsgewohnheiten voraus, so steckt in der Regel ein Time-Sharing-Anbieter dahinter. Unter Time-Sharing versteht man ein langfristiges Nutzungsrecht an einer Ferienimmobilie, das ein oder zwei Wochen im Jahr wahrgenommen werden kann. Vor dem unüberlegten, voreiligen Abschluss von Time-Sharing-Verträgen raten wir übrigens dringend ab.

Erfahrungsberichte von Verbrauchern, die ihren „Gewinn“ angenommen haben, liegen uns nur in unterschiedlichen Einzelfällen vor. Es ist uns daher nicht möglich, eine allgemeine Aussage zur Qualität der Reisen zu treffen.

Wir weisen darauf hin, dass einige der betreffenden Firmen mit ihrer Werbung gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verstoßen. Wir prüfen diese Fälle regelmäßig und gehen gegebenenfalls gegen die Anbieter vor.

Mit freundlichen Grüßen
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Haushalt, Freizeit, Kommunikation
Beratungsstelle Haushalt-Freizeit-Telekommunikation
Gerlinde Müller-Neidhardt

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