1.3.
Was bedeutet"Islam"?
"Das
Wort Islam, mit dem die Anhänger der Lehre Mohammeds im
allgemeinen ihre Religion bezeichnen, bedeutet »Unterwerfung unter den
Willen Gottes«. Diejenigen, die sich zur Religion des Islam bekennen,
nennen sich Muslim, Plural Muslimun, oder Mu‘min, Plural
Mu‘minun, wobei Mu'min »Gläubiger« bedeutet. Im Persischen
heißen sie Musalman, Plural Musalmanan.
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Im Koran wird das Wort Islam im
Sinne von »Huldigung« gebraucht. Der Islam soll die Religion aller Propheten
seit der Zeit Abrahams gewesen sein, wie aus Sure 3 78-79 hervorgeht:
»Sprich: >Wir glauben an das, was er geoffenbart, was er Abraham,
Ismael, Isaak, Jakob und den Stammvätern geoffenbart, und was Moses,
Jesus und den Propheten von ihrem Herrn überliefert ward. Wir unterscheiden
zwischen keinem von ihnen, und nur ihm sind wir ergebene Bekenner.<
Und wer eine andre Religion als den Islam anstrebt, wird von ihm nicht
aufgenommen; er ist im Jenseits der Verlorenen einer.« Die Prinzipien
des Islam beruhten zunächst auf den Teilen des Korans, die stückweise
Mohammed offenbart wurden, und auf seinen mündlichen Erläuterungen,
die er seinen Anhängern dazu gab. Als aber der Kalif ‘Uthman etwa
zwanzig Jahre nach dem Tode Mohammeds die endgültige Fassung des
Korans gesammelt und herausgegeben hatte, besaßen die Muslime
ein komplettes Buch, das für sie das inspirierte und unfehlbare
Wort Gottes enthielt.
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Aber neben diesem heiligen Buch existierten
auch weiterhin als Interpretationshilfe und Ergänzung die überlieferten
Aussprüche und Praktiken des Propheten, die Ahadith und
à Sunna
genannt werden. Diese Traditionen dessen, was der Prophet »tat und
sagte«, legten nach und nach die Grundlage zu dem, was heute Islam genannt
wird. Denn vorbehaltlich des ehernen Gesetzes des Islam, daß nichts
gelehrt und gelehrt werden darf, das im Widerspruch zu ausdrücklichen
Anweisungen des Korans steht, sind es aber doch eher die Traditionen
als der Koran, auf denen die gesamte muslimische religiöse und
zivile Rechtsprechung in bezug auf Glauben, Lehre, Reinigung, Gebet,
Almosenwesen, Fasten, Ehe, Erbschaft, Strafen, Pflichten der Obrigkeit,
religiöse Kriege, erlaubte Speisen, Tod, Jüngstes Gericht
usw. beruht, und jede Sammlung von Traditionen setzt sich mit diesen
Dingen auseinander.
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... . Das komplexe dogmatische System
des Islam einschließlich der liturgischen Vorschriften basiert
eher auf den traditionellen Aussprüchen des Propheten als auf dem
Koran selbst. So beruhen zum Beispiel die täglichen Rituale mit
ihren Reinigungsvorschriften, ein bedeutender Aspekt des Islam, ausschließlich
auf den Traditionen. Die Beschneidung wird im Koran überhaupt nicht
erwähnt."
Hughes, Patrick Thomas: Lexikon des Islam. 1995 Dreieich.
340 ff.
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1.4. Entstehungsgeschichte
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1.4.1. Kurzbiographie
Mohammeds
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Mohammed wurde um 570 n. Chr. in Mekka, im heutigen
Saudi-Arabien, geboren. Er gehörte zum Stamm der Quraysh und lebte
seiner Sippe den Hashimiten. Nachdem Vater und Mutter früh starben,
wuchs das Kind bei dem Großvater auf. Er hütet in der Wüste
die Herden und begleitete manchmal seinen Onkel auf Handelsreisen mit
Karawanen nach Syrien. Mit 25 Jahren wurde er Karawanenführer der
reichen Witwe Khadidja, die später seine Frau wurde. Als reicher
Kaufmann gewann er großen Einfluss in der mekkanischen Gesellschaft.
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Auf seinen Handelsreisen nach Syrien wurde er sowohl
mit dem Judentum als auch mit dem Christentum konfrontiert und begann
im sich mit 40 Jahren nach dem Sinn des Lebens zu fragen und fing an,
die gesellschaftlichen und religiösen Strukturen in Mekka in Frage
zu stellen, "die den Armen keine Beachtung schenkte... und bedenkenlos
unterdrückte und die sich frohen Herzens der Befriedigung ihrer Gelüste
hingab" (A. T. Khoury, L. Hagemann, P. Heine: Islam-Lexikon G-N.
Freiburg i. Br. 1991. 544 f..) und Götter anbetete.
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Mohammed
zog sich immer wieder in die Einsamkeit einer Höhle zurück,
wo er wie im Koran und der islamischen Tradition berichtet, in Schlafvisionen
seine Berufung zum Propheten durch den Engel Djibril (Gabriel) erfuhr.
Er wurde aufgefordert, die Botschaft an von dem einen Gott an die Menschen
öffentlich vorzutragen. Nach öffentlichen Auftritten und Predigten
in Mekka zog er sich den Zorn seiner Landsleute zu, die ihre wirtschaftliche
Stellung gefährdet sahen. Denn Mekka war schon zu damaliger Zeit
eine reiche Handelsmetropole, die von vielen ausländischen Händlern
besucht wurde. Die anfängliche Abneigung gegen ihn und seine Botschaft
schlug in Haß um und Mohammed und seine Anhänger mußten
um ihr Leben fürchten. Er entschloss sich 622 mit seinen Anhängern
nach Yathrib, dem heutigen Medina (Madinatu'n-Nabi, Stadt des Propheten),
der heute zweit heiligsten Stadt des Islam, auszuwandern (Hidjra). Das
Jahr 622 ist das erste Mondjahr der islamischen Zeitrechnung. Die Zahl
der Muslime wuchs nun schnell an und Mohammed wurde der Leiter der islamischen
Gemeinde. Die heilige Stadt des neuen Glaubens war zunächst Jerusalem.
Zur jüdischen und christlichen Gemeinde in Yathrib bestanden gute
Beziehungen, die sich jedoch bald verschlechterten, als die Missionierungsversuche
Mohammeds keine Erfolge zeigten. Zum offenen Bruch mit den Juden, die
durch enge wirtschaftliche und militärische Abkommen mit den Mekkanern
verbunden waren, kam es jedoch erst, nachdem mehrere Versuche ihn zu
beseitigen fehl geschlagen waren.
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"Während zur Zeit Muhammads und in der ersten zeitlichen
Phase nach seinem Tod der religiöse Aspekt der Moschee nur einer
von mehreren war, trat er später mehr und mehr in den Vordergrund.
Nicht nur die Ka‘ba in Mekka wurde als Haus Gottes bezeichnet, sondern
alle Moscheen. Zunächst durften Juden oder Christen noch die Moscheen
betreten. ..... Doch mit einer stärkeren Betonung der rituellen
Reinheit des Beters, aber auch des Gebetsplatzes, änderte sich
hier allmählich die Praxis. Nicht-Muslimen wurde (.....) das Betreten
von Moscheen untersagt, und auch rituell unreine Muslime sollten eine
Moschee nicht betreten. Daher befinden sich die Einrichtungen für
die rituelle Reinigung (.....) außerhalb der Moschee. ..... .
" (Khoury/Hagemann/Heine: Islam-Lexikon G-N. Freiburg i. Br. 1991.
536.) Trotz der Heiligkeit des Ortes werden Moscheen auch aus Motiven
aufgesucht, die nichts mit ihrer religiösen Funktion zu tun hat.
So sahen und sehen Obdachlose Moscheen als vorübergehende oder
dauernde Unterkunft an. Menschen verbringen an heißen Sommertagen
die Nacht dort, weil es dort kühl und angenehm ist.
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"Dennoch ist die Moschee Ort des Gebets. .....
Das Freitagsgebet muß in einer Moschee in Gemeinschaft verrichtet
werden. ..... Neben dem Einzel- und dem Gemeinschaftsgebet als Pflichtgebet
werden in Moscheen noch andere religiöse Aktivitäten durchgeführt.
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Hier sind vor allem die privaten Gebete zu nennen.
Diese können durchaus einen Gemeinschaftscharakter haben. Das ist
der Fall, wenn um Hilfe bei großer Trockenheit oder bei großen
Seuchen gebetet wird. An solchen Gemeinschaftsgebeten nahmen auch Juden
und Christen teil. Doch auch bei individuellen Unglücken, wie der
Unfruchtbarkeit von Frauen, wird die Moschee zum Gebet aufgesucht. Dazu
gehört vor allem die Rezitation des Korans, die von einem sehr frühen
Zeitpunkt an üblich wurde. ..... .
|
Schließlich war und ist die Moschee die Keimzelle
und der Ursprungsort der islamischen Gelehrsamkeit. Hier versammeln
sich die Religionsgelehrten, um miteinander zu diskutieren oder um Schülern
ihr Wissen weiterzugeben. In einem Kreis sitzen diese um ihren Lehrer,
der mit dem Rücken an einer Säule lehnt. Alle bedeutenden
islamischen Hochschulen der Gegenwart sind aus Moscheen hervorgegangen.
Man denke nur an die al-Azhar-Hochschule (s. dort) in Kairo oder an
die Zaituna in Tunis." (Khoury/Hagemann/Heine: Islam-Lexikon G-N.
Freiburg i. Br. 1991. 537.)
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Fünfmal täglich erschallt
die Stimme des mu‘adhdhin vom Minarett, das sich neben den meisten Moscheen
befindet, und ruft die Gläubigen zum Gebet. Der Gebetsruf (Adhan)
hat folgenden Wortlaut: "Gott ist groß! Ich bezeuge, daß
es keinen Gott gibt außer Gott! Ich bezeuge, daß Mohammed
der Prophet Gottes ist! Kommt zum Gebet; Kommt zum Heil! Gott ist groß!
Es gibt keinen Gott außer Gott!" Die fünf täglichen
Gebetszeiten sind:
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1.6.1.Fadschr, zwischen Dämmerung
und Sonnenaufgang
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1.6.2. Zuhr, mittags, wenn die Sonne den
Höhepunkt ihrer Laufbahn überschritten hat,
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1.6.3. 'Asr, in der Mitte zwischen zweitem
und viertem Gebet,
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1.6.4. Maghrib (der Westen), einige Minuten
nach Sonnenuntergang,
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1.6.5. 'Ischa', wenn die nacht angebrochen ist.
Vgl. a. Hughes, Patrick Thomas: Lexikon des Islam.
1995 Dreieich. 225.
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2.
Die religiösen Pflichten der Muslime
Kernstück des islamischen Gesetzes
sind die religiösen Pflichten, die auch als Hauptstützen,
Pfeiler oder Säulen des Islams bezeichnet werden:
|
2.1.
Das Glaubensbekenntnis (shahada)
Erste Pflicht eines Muslims ist es,
seinen Glauben an den einen und einzigen Gott sowie an Muhammad als
seinen Gesandten zu bezeugen: "Ich bezeuge, es gibt keinen Gott
außer Gott, und Muhammad ist der Gesandte Gottes" - das ist
die Bekenntnisformel. Durch das Aussprechen dieses Bekenntnisses drückt
der Gläubige gleichzeitig seine Zugehörigkeit zur islamischen
Gemeinschaft aus.
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2.2. Das Gebet (salat)
Fünfmal am Tag ruft der Muezzin
die Gläubigen zum Gebet auf: zur Mittagszeit; am Nachmittag, am
Abend, in der Nacht und zur Morgendämmerung. So begleitet das Gebet
den Gläubigen durch den ganzen Tag, immer wieder wird er durch
den Ruf des Muezzins an seine Verpflichtung zum Gebet erinnert. Freitag
mittag findet in der Moschee das gemeinsame Gebet der Gläubigen
statt.
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2.3. Das Fasten (saum)
Jeder Muslim, sofern es ihm Gesundheit
und Alter erlauben, soll sich an das Fasten im Monat Ramadan halten.
Das Fastengebot - Verzicht auf Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr
- beginnt mit dem Anbruch des Tageslichtes und endet mit der Abenddämmerung;
während der Nacht gilt es nicht (.....) Das Fasten ist ein Ausdruck
der inneren Besinnung, Buße und Umkehr sowie die Bereitschaft,
sich um hilfsbedürftige Menschen zu kümmern und sich mit Gegnern
auszusöhnen. Da nach islamischem Verständnis im Fastenmonat
Ramadan die koranische Offenbarung Muhammad zuteil wurde (.....), ist
diese Zeit zugleich eine Zeit der Dankbarkeit gegenüber Gott für
die Herabsendung seiner Offenbarung.
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2.4. Die Sozialabgabe
(zakat)
Sie ist bestimmt für die sozialen,
karitativen und missionarischen Einrichtungen der Gemeinschaft (.....)
und zur Unterstützung der Staatsfinanzen; die Höhe dieser
Pflichtsteuer richtet sich nach Vermögen und Besitz.
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2.5. Die Wallfahrt nach
Mekka (hadjj)
Jeder Muslim ist gehalten, wenigstens
einmal in seinem Leben nach Mekka zu pilgern, dorthin, wo der Islam
seinen Ursprung nahm. Die Wallfahrt bringt in besonderer Weise die Solidarität
der weltweiten islamischen Gemeinschaft und die Egalität (Gleichheit)
aller Gläubigen ohne jeden Unterschied im Ansehen der Person, der
sozialen Stellung, der Rasse und Hautfarbe zum Ausdruck."
Khoury/Hagemann/Heine: Islam-Lexikon G-N. Freiburg i.
Br. 1991. 395 f..
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3. "Islamische
Regeln
Was Muslime beachten müssen
3.1. Unreines
meiden
Alle Körpersekrete, Blut, Kot,
aber auch Schweine und - nicht nach allen islamischen Rechtsauffassungen
- Hunde sowie verbotene Speisen und Getränke machen unrein, sogar
Schlaf oder Bewusstlosigkeit. Je nach Grad der Unreinheit ist Teil-
oder Ganzwäsche vorgeschrieben. Rituelle Reinigungen vollziehen
Muslime üblicherweise vor dem Freitagsgebet und vor jedem der fünf
täglich vorgeschriebenen Gebete. Um nichts Unreines mit in die
Moschee oder auch die Wohnung zu bringen, zieht man vor dem Eintreten
die Schuhe aus.
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3.2. Geschlechtertrennung
Frauen und Männer leben abgesondert;
nur die Ehe gilt als legitimer Ort für zwischengeschlechtliche
Begegnung. Dies gilt auch schon für Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr
und kann so weit gehen, dass Frauen fremden Männern nicht die Hand
zum Gruß geben dürfen.
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3.3. Züchtiges
Verhalten
Begegnungen sind zu meiden, wenn nicht
ein männliches Familienmitglied als Begleitschutz dabei ist .....
. Blicke Tauschen in islamischen Gesellschaften verhindert der weibliche
Schleier. Frauen müssen ihre Reize bedecken. Je nach Glaubensstrenge
ist damit nicht nur weite Kleidung, die Arme und Beine bedeckt, Pflicht,
sondern auch das Kopftuch.
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3.4. Frommes
Leben
Männer zeigen dies durch ein weißes
Käppchen und das Tragen eines Vollbartes an. ... .
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3.5. Armen helfen
ist Pflicht
... . Die muslimische Form der Barmherzigkeit
endet nicht in der Familie: Almosengeben ist in Form einer Armensteuer
sogar vorgeschrieben und erfüllt damit nicht nur eine Solidarverpflichtung
gegenüber der Gemeinde, sondern soll pädagogisch gegen Habgier
wirken. Auch das Fasten im Ramadan (dem neunten Monat im zwölfmonatigen
islamischen Mondjahr) soll nicht nur als Selbstkasteiung wirken: Weil
Kinder, Reisende, Schwerkranke, Schwangere und Stillende vom Fasten
befreit sind, geben deren Familien Lebensmittel an Arme weiter. Zum
Ende des Fastens werden von Muslimen auch Nichtmuslime zum Festmahl
eingeladen. Diese Gastfreundschaft ist nicht nur rituell, sie wird gelebt
aus dem Bewusstsein, dass Allah dem Gastgeber seine Güte vergelten
wird, wenn es der Gast nicht kann. Alles Handeln, alle guten und schlechten
Taten eines Muslims, sind immer Taten vor Gott und führen beim
Endgericht zu den Wonnen des Paradieses oder den Qualen der Hölle.
Super, kann man sich da als Nichtmuslim denken (Ungläubige sind
Juden und Christen damit nicht; Muslime erkennen Thora und Bibel als
heilige Schriften und die daran Glaubenden als "Leute des Buches"
an und Jesus Christus als Stifter einer Religion) und in der Hoffnung
auf Bewirtung gleich an fremde Türen klopfen. Aber auch hier gelten
Regeln, die am besten als Demut und Förmlichkeit zu umschreiben
sind. Wer Gast sein will, muss auch Gastgeber sein können. In der
Levante wurde früher der gegenseitige Besuch am Zuckerfest, an
Yom Kippur und an Ostern praktiziert, so dass Muslime, Juden und Christen
nicht nur zu Gast sein konnten, sondern auch selbst bewirten durften.
In vielen deutschen Städten sind nicht mehr nur die türkischen
Schul- und Kindergartenkinder an Nikolaus und Weihnachtsfeier dabei:
Auch das Zuckerfest wird allgemein gefeiert - und die christlichen Kinder
lernen selbstverständlich fremde Festtradition kennen."
Seiterich, Bernhard: Aus Nachbarn werden Freunde. Sozialcourage
1/2002. 6-7.
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4.3. Der
Heilige Krieg (djihad)
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"Der Anspruch des Islams, "die
beste Gemeinschaft unter den Menschen" (Koran 3,110) hervorzubringen
und den Gottesstaat auf Erden zu errichten, hat zur Gestaltung einer
Lebensordnung geführt, in der Gottes Autorität konkrete Institutionen
und konkrete Entscheidungen sanktioniert und die freie Initiative und
die Gestaltungsfreiheit des Menschen stark einengt.
|
Darüber hinaus wirkt sich der Universalanspruch
des Islams auf die Beziehungen des islamischen Staates zu anderen Staaten
aus. Kraft dieses Anspruchs proklamiert der Islam seine Lebensordnung
als universal gültig und als im Grundsatz verbindlich für
alle Gemeinschaften und Staaten. So fühlt sich der Islam dazu aufgerufen,
den Herrschaftsbereich des islamischen Staates auszudehnen, die Normen
der islamischen Gesellschaftsordnung zu universaler Geltung zu bringen,
die Institutionen der politischen Struktur des Islams überall in
der Welt zu errichten und somit eine einheitliche Gesellschaft unter
islamischem Gottesrecht zu bilden, die möglichst alle Menschen
umgreift.
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Dieser Universalanspruch wird heute
im Zuge der islamischen Wiedererweckungsbewegung ausdrücklich proklamiert.
Die traditionelle Maxime lautet ja: "Der Islam herrscht, er wird
nicht beherrscht." Was diese Haltung für Folgen hat in bezug
auf die Pflege des Friedens soll im folgenden ausgeführt werden.
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Es gibt heute in der islamischen Welt
Rechtsgelehrte und militante Gruppen, die sich den Bestimmungen des
klassischen Rechtssystems des Islams zum bewaffneten Einsatz (djihad)
im Mittelalter verpflichtet fühlen. Es gibt aber auch muslimische
Gelehrte und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die
die Akzente neu setzen und auf Aspekte des Islams hinweisen, die im
Koran ihren Ausdruck haben, die jedoch im Laufe der Zeit unter den damaligen
historischen Gegebenheiten immer mehr übersehen wurden. Und gerade
diese Aspekte der islamischen Botschaft würden den Friedenswillen
des Islams unterstreichen.
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Die Bestimmungen des Korans in bezug
auf den sogenannten "Heiligen Krieg" stammen aus der Medina-Periode
der Predigt Muhammads, d.h. der Zeit zwischen 622 und 632. Muhammad
nimmt gegenüber den Widersachern, die die Muslime mit ihrer Feindseligkeit
verfolgen, ihnen den Zugang zu den Heiligen Stätten in Mekka verwehren
und sonst keine Abmachungen mit ihnen respektieren, eine härtere
Haltung ein. ..... . Auf diese Weise werden die Muslime die ihnen von
ihren Feinden angetane Gewalt zurückschlagen und die Bestrafung
der Ungläubigen selbst vornehmen; so erfüllen sie ihre Pflicht,
sich für die Rechte Gottes und für die Sicherung der Vorherrschaft
des Islams einzusetzen. Dieser Einsatz ist von großer Bedeutung,
denn er dient zugleich der Wahrung und Festigung der Einheit der islamischen
Gemeinschaft und der Wahrung und Ausbreitung der islamischen Lebensordnung,
so daß am Ende nur noch eine Gemeinschaft in der Welt besteht
oder wenigstens der Islam allein die Oberhoheit über alle übrigen
Religionen und Gemeinschaften erlangt (vgl. 9,33; 61,9; 4828).
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Auf diesen koranischen Bestimmungen
und Zielsetzungen beruhen die Angaben des islamischen Rechtssystems
in der klassischen Zeit zum Heiligen Krieg.
Khoury/Hagemann/Heine: Islam-Lexikon G-N. Freiburg
i. Br. 1991. 349 ff..
|
5.1. Das Gebiet
des Islam
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"Zum Gebiet des Islams gehört
prinzipiell jedes Land, in dem sich die Menschen zum islamischen Glauben
bekennen und das islamische Gesetz befolgen, Wo also das islamische
Gesetz aufhört, das vorherrschende Gesetz zu sein, dort befindet
sich kein Gebiet des Islams, sondern ein Gebiet der Feinde, "ein
Gebiet des Krieges", und die Muslime sind unter Umständen
gehalten, es zu verlassen. Wenn sie jedoch feststellen, daß sie
dort in Sicherheit leben und unbehelligt ihre religiösen Pflichten
erfüllen können, so darf man dieses Gebiet, auch wenn dort
das Gesetz der Nicht-Muslime vorherrscht, nicht mehr als islam-feindliches
Land betrachten. Man darf es sogar, wenigstens theoretisch, auch als
Gebiet des Islams für die dort lebenden Muslime betrachten. Daraus
folgt, daß die Unterscheidung zwischen dem Gebiet des Islams und
dem Gebiet des Krieges davon abhängt, ob das islamische Gesetz
in einem bestimmten Land in Kraft getreten ist und praktische Gültigkeit
erlangt hat, wenigstens für die dort lebenden Muslime. Wo also
das islamische Gesetz befolgt wird, wenn auch nur von wenigen Muslimen,
darf dieses Land theoretisch als islamisches Gebiet bezeichnet werden.
..... . Solange der Richter ein Muslim ist oder solange ein Nicht-Muslim
mit dem Einverständnis der Muslime zum Richter bestellt wird und
solange die Muslime die Möglichkeit haben, das Gebet zu verrichten
und das islamische Gesetz zu befolgen, bleibt das betreffende Land für
seine muslimischen Bewohner ein Gebiet des Islams.
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5.4. Wie
ist die Pflicht zum heiligen
Krieg zu verstehen?
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Setzt euch mit eurem Vermögen und
mit eurer eigenen Person auf dem Wege Gottes ein!" heißt
es in Koran 9,41 (vgl. 61,11). Diese Pflicht, sich mit Leib und Leben
für den Islam gegen alle Widerstände selbst aus den eigenen
Reihen einzusetzen (vgl. 9,23), ist für die muslimische Gemeinschaft
als Gesamtheit verpflichtend, d.h., die gesamte islamische Gemeinschaft
(umma) muß sich darum bemühen, daß sich dieser koranischen
Forderung entsprechend das Gesetz Gottes durchsetzen kann.....
. Um das "Gebiet des Islams" im Sinne der Einführung
der islamischen Ordnung auszuweiten, ist der Einsatz für die Belange
des Islams für die gesamte Gemeinschaft als solche eine ständige
Verpflichtung. Doch muß diese Verpflichtung nicht nur kriegerische
Auseinandersetzung bedeuten. Eine weitere Interpretation zum Einsatz
für die Sache Gottes erfolgte unter dem Einfluß geistlicher
Lehrer und Rechtsgelehrter. Der Heilige Krieg wurde als der kleine Einsatz
bezeichnet. Der große Einsatz besteht demnach im Einsatz des aufrichtigen
Herzens, in der täglichen Bemühung um den Glauben in Treue
und Gehorsam. Dazu komme - so die Interpretationen, der Einsatz der
Zunge und der Einsatz der Hand, das heißt, durch Ermahnung und
Ermunterung, das Gute zu empfehlen und vor dem Bösen zu warnen,
sowie das Engagement im sozialen Bereich und in der Missionstätigkeit.
Khoury/Hagemann/Heine: Islam-Lexikon G-N. Freiburg
i. Br. 1991. 396 f.
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