Religionen verstehen - ISLAM

Inhaltsverzeichnis

1. Fremde Kulturen und Religionen verstehen

1.1. Vorwort

1.2. Der Islam und seine Verbreitung

1.3. Was bedeutet "Islam"?

1.4. Entstehungsgeschichte

1.4.1. Kurzbiographie Mohammeds

1.4.2. Der Islam als Glaube an den einzigen Gott

1.5. Die Moschee -Zentrum des Glaubens

1.5.1. Der Ort, an dem man sich niederwirft

1.5.2. Die Moschee als Ort des Gebetes und der Lehre

1.5.3. Architektur und Ausstattung

1.6. Der Gebetsruf des mu‘adhdhin

2.Die religiösen Pflichten der Muslime

2.1. Das Glaubensbekenntnis (shahada)

2.2. Das Gebet (salat)
2.3. Das Fasten (saum)
2.4. Die Sozialabgabe (zakat)
2.5. Die Wallfahrt nach Mekka (hadjj)
3. Islamische Regeln
3.1. Unreines meiden
3.2. Geschlechtertrennung
3.3. Züchtiges Verhalten
3.4. Frommes Leben
3.5. Armen helfen ist Pflicht
4. Toleranz im Islam
4.1. Toleranz als rechtliche Frage
4.2. Toleranz gegenüber den "Leuten des Buches"
4.3. Der Heilige Krieg (djihad)
5. Die klassische Aufteilung der Welt
5.1. Das Gebiet des Islam
5.2. Das Gebiet der Feinde
5.3. Die Pflicht zum Heiligen Krieg
5.4. Wie ist die Pflicht zum heiligen Krieg zu verstehen?
6. Schlußwort
7. Quellenangaben und weiterführende Literatur
7.1. Benutzte Quellen
7.2.Weiterführende Literatur
 

1. Fremde Kulturen und Religionen verstehen

1.1. Vorwort

Diese Seite ist dem Islam gewidmet. Ziel ist es, den Islam allen Interessierten vorzustellen und vielleicht die eine oder andere Frage zu beantworten sowie zum besseren Verständnis von fremden Kulturen aber auch deren Religionen in unserem Kulturkreis beizutragen. Aus aktuellem Anlass beleuchtet diese Site den Islam, wobei anzumerken ist, daß nicht alle Aspekte der Religionen in ihrer ganzen Komplexität beleuchtet werden können und nur grundlegende Informationen hier gegeben werden. Wer sich darüber hinaus mit dem Thema Religion beschäftigen möchte, findet weitere Hinweise auf den Seiten der einzelnen Religionsgemeinschaften.

1.2. Der Islam und seine Verbreitung

Mit über 1 Mrd. Gläubigen, die vor allem im Nahen und Mittleren Osten, Nordafrika, Zentral- und Südostasien aber auch mitten unter uns leben ist der Islam neben Christen- und Judentum eine der größten monotheistischen Religionsgemeinschaften der Welt, die von ihrem Grundsatz her von Toleranz zu den beiden Religionen des Buches (Juden- und Christentum) geprägt ist und diese ausdrücklich im Koran, dem heiligen Buch der Muslime, unter ihren Schutz stellt.

Islam  ZOOM

1.3. Was bedeutet"Islam"?

"Das Wort Islam, mit dem die Anhänger der Lehre Mohammeds im allgemeinen ihre Religion bezeichnen, bedeutet »Unterwerfung unter den Willen Gottes«. Diejenigen, die sich zur Religion des Islam bekennen, nennen sich Muslim, Plural Muslimun, oder Mu‘min, Plural Mu‘minun, wobei Mu'min »Gläubiger« bedeutet. Im Persischen heißen sie Musalman, Plural Musalmanan.

Im Koran wird das Wort Islam im Sinne von »Huldigung« gebraucht. Der Islam soll die Religion aller Propheten seit der Zeit Abrahams gewesen sein, wie aus Sure 3 78-79 hervorgeht: »Sprich: >Wir glauben an das, was er geoffenbart, was er Abraham, Ismael, Isaak, Jakob und den Stammvätern geoffenbart, und was Moses, Jesus und den Propheten von ihrem Herrn überliefert ward. Wir unterscheiden zwischen keinem von ihnen, und nur ihm sind wir ergebene Bekenner.< Und wer eine andre Religion als den Islam anstrebt, wird von ihm nicht aufgenommen; er ist im Jenseits der Verlorenen einer.« Die Prinzipien des Islam beruhten zunächst auf den Teilen des Korans, die stückweise Mohammed offenbart wurden, und auf seinen mündlichen Erläuterungen, die er seinen Anhängern dazu gab. Als aber der Kalif ‘Uthman etwa zwanzig Jahre nach dem Tode Mohammeds die endgültige Fassung des Korans gesammelt und herausgegeben hatte, besaßen die Muslime ein komplettes Buch, das für sie das inspirierte und unfehlbare Wort Gottes enthielt.

Aber neben diesem heiligen Buch existierten auch weiterhin als Interpretationshilfe und Ergänzung die überlieferten Aussprüche und Praktiken des Propheten, die Ahadith und à Sunna genannt werden. Diese Traditionen dessen, was der Prophet »tat und sagte«, legten nach und nach die Grundlage zu dem, was heute Islam genannt wird. Denn vorbehaltlich des ehernen Gesetzes des Islam, daß nichts gelehrt und gelehrt werden darf, das im Widerspruch zu ausdrücklichen Anweisungen des Korans steht, sind es aber doch eher die Traditionen als der Koran, auf denen die gesamte muslimische religiöse und zivile Rechtsprechung in bezug auf Glauben, Lehre, Reinigung, Gebet, Almosenwesen, Fasten, Ehe, Erbschaft, Strafen, Pflichten der Obrigkeit, religiöse Kriege, erlaubte Speisen, Tod, Jüngstes Gericht usw. beruht, und jede Sammlung von Traditionen setzt sich mit diesen Dingen auseinander.

... . Das komplexe dogmatische System des Islam einschließlich der liturgischen Vorschriften basiert eher auf den traditionellen Aussprüchen des Propheten als auf dem Koran selbst. So beruhen zum Beispiel die täglichen Rituale mit ihren Reinigungsvorschriften, ein bedeutender Aspekt des Islam, ausschließlich auf den Traditionen. Die Beschneidung wird im Koran überhaupt nicht erwähnt."

Hughes, Patrick Thomas: Lexikon des Islam. 1995 Dreieich. 340 ff.
1.4. Entstehungsgeschichte
1.4.1. Kurzbiographie Mohammeds

Mohammed wurde um 570 n. Chr. in Mekka, im heutigen Saudi-Arabien, geboren. Er gehörte zum Stamm der Quraysh und lebte seiner Sippe den Hashimiten. Nachdem Vater und Mutter früh starben, wuchs das Kind bei dem Großvater auf. Er hütet in der Wüste die Herden und begleitete manchmal seinen Onkel auf Handelsreisen mit Karawanen nach Syrien. Mit 25 Jahren wurde er Karawanenführer der reichen Witwe Khadidja, die später seine Frau wurde. Als reicher Kaufmann gewann er großen Einfluss in der mekkanischen Gesellschaft.

Auf seinen Handelsreisen nach Syrien wurde er sowohl mit dem Judentum als auch mit dem Christentum konfrontiert und begann im sich mit 40 Jahren nach dem Sinn des Lebens zu fragen und fing an, die gesellschaftlichen und religiösen Strukturen in Mekka in Frage zu stellen, "die den Armen keine Beachtung schenkte... und bedenkenlos unterdrückte und die sich frohen Herzens der Befriedigung ihrer Gelüste hingab" (A. T. Khoury, L. Hagemann, P. Heine: Islam-Lexikon G-N. Freiburg i. Br. 1991. 544 f..) und Götter anbetete.

Mohammed zog sich immer wieder in die Einsamkeit einer Höhle zurück, wo er wie im Koran und der islamischen Tradition berichtet, in Schlafvisionen seine Berufung zum Propheten durch den Engel Djibril (Gabriel) erfuhr. Er wurde aufgefordert, die Botschaft an von dem einen Gott an die Menschen öffentlich vorzutragen. Nach öffentlichen Auftritten und Predigten in Mekka zog er sich den Zorn seiner Landsleute zu, die ihre wirtschaftliche Stellung gefährdet sahen. Denn Mekka war schon zu damaliger Zeit eine reiche Handelsmetropole, die von vielen ausländischen Händlern besucht wurde. Die anfängliche Abneigung gegen ihn und seine Botschaft schlug in Haß um und Mohammed und seine Anhänger mußten um ihr Leben fürchten. Er entschloss sich 622 mit seinen Anhängern nach Yathrib, dem heutigen Medina (Madinatu'n-Nabi, Stadt des Propheten), der heute zweit heiligsten Stadt des Islam, auszuwandern (Hidjra). Das Jahr 622 ist das erste Mondjahr der islamischen Zeitrechnung. Die Zahl der Muslime wuchs nun schnell an und Mohammed wurde der Leiter der islamischen Gemeinde. Die heilige Stadt des neuen Glaubens war zunächst Jerusalem. Zur jüdischen und christlichen Gemeinde in Yathrib bestanden gute Beziehungen, die sich jedoch bald verschlechterten, als die Missionierungsversuche Mohammeds keine Erfolge zeigten. Zum offenen Bruch mit den Juden, die durch enge wirtschaftliche und militärische Abkommen mit den Mekkanern verbunden waren, kam es jedoch erst, nachdem mehrere Versuche ihn zu beseitigen fehl geschlagen waren.

In den folgenden Jahren fanden mehrere Kriegszüge gegen die feindlichen Mekkaner statt, die jedoch zu keinem Erfolg führten. Ein Waffenstillstand für zehn Jahre und die Zusicherung, von Seiten der Mekkaner, dass Mohammed mit seinen Anhängern einmal im Jahr zu dem gemeinsamen Heiligtum der Ka'ba pilgern durften, wurde von diesen nicht eingehalten. Dies führte 630 n. Chr. zu erneuten kriegerischen Auseinandersetzungen, in deren Folge die muslimischen Kämpfer nach Mekka zogen. Die Bewohner ergaben sich kampflos und öffneten die Stadtore.

Mihrab  ZOOM

Mohammed beseitigte nun endgültig die heidnischen Götzen, Malereien und Kultsymbole. Die Ka'ba in Mekka wurde zum Hauptheiligtum des Islam und fortan verneigten sich die Muslime nicht mehr in die Richtung Jerusalem, sondern in die Richtung der Ka'ba.

Mohammed starb 632 n. Chr. überraschend in Medina.

Vgl. a. Khoury/Hagemann/Heine: Islam-Lexikon G-N. Freiburg i. Br. 1991. 395 f..
1.4.2. Der Islam als Glaube an den einzigen Gott

Anders als im Christentum (Glaube an die Dreifaltigkeit Gottes in Vater, Sohn und Heiligem Geist) ist der Kern des Islam der Glaube an den einen und einzigen Gott (Allah). Dies wird in der Aussage des muslimischen Glaubensbekenntnisses deutlich, das besagt: "es gibt keinen Gott außer Gott und Mohammed ist der Gesandte Gottes". Wird diese Formel vor einem gläubigen Muslim als Zeugen ausgesprochen, ist der Bekennende in den Kreis der Muslime aufgenommen. Die Entscheidung zum Islam ist eine endgültige und kann nicht rückgängig gemacht werden. Deshalb wird vom islamischen Gesetz eine vorherige sorgfältige Prüfung verlangt, bevor dieser Schritt von Erwachsenen vollzogen wird. Mit der Shahada, dem Zeugnis zum Islam akzeptiert der Muslim auch die Lehren des Propheten Mohammed.

1.5. Die Moschee - Zentrum des Glaubens
1.5.1. Der Ort, an dem man sich niederwirft
Große Moschee   ZOOM

Die Moschee (arab.: masdjid, der Ort an dem man sich niederwirft) ist der Ort, wo die gläubigen Muslime sich zum Gebet versammeln und während des Gebetes niederwerfen. In frühislamischer Zeit wurde auf die besondere Form des Platzes auf dem das Gebet statt findet, kein Wert gelegt. Freunde und Anhänger des Propheten versammelten sich in seinem Haus in Medina zunächst in dessen Hof zum Gebet.

"Dieser Platz wurde nicht nur für das Gebet der Gemeinde oder die Predigt Muhammads genutzt, bei der er an einem der Bäume des Platzes zu lehnen pflegte, sondern hier wurden auch Staatsgeschäfte erledigt, Gesandtschaften, auch heidnischer Stämme, empfangen und Entscheidungen über die Unternehmungen des jungen islamischen Staates getroffen." (Khoury/Hagemann/Heine: Islam-Lexikon G-N. Freiburg i. Br. 1991. 533 ff.) Nach der Eroberung von Mekka war die Ka'ba zunächst der einzige umbaute Versammlungsort für Muslime. Während Mohammed dort predigte, wurde auch in den Seitenstraßen gebetet. Der spätere Khalif Abu Bakr pflegte sein Gebet in seinem Garten zu verrichten.

"Als sich nach dem Tod des Propheten das islamische Reich immer weiter ausbreitete, bemühten sich die Heerführer nach einer Eroberung als erstes, eine Moschee als religiöses, aber auch als administratives Zentrum einer engeren Region zu errichten. Gerade der Verwaltungsaspekt mag dazu geführt haben, daß aus dem häufig offenen, nur durch eine Mauer oder einen Zaun abgetrennten Gebetsplatz feste Gebäude wurden. Sie wurden wiederum zu zahlreichen anderen Zwecken verwendet. Noch in der Umayyadenzeit wurden in den Moscheen Handelsgeschäfte verabredet, und in einer Prophetentradition (hadith) ist zu lesen, daß es verboten sei, in der Moschee Wein zu verkaufen.

In der Umayyadenmoschee von Damaskus muß der Handel so lebhaft gewesen sein, daß man wegen des Ausrufens der Waren kaum sein eigenes Wort verstehen konnte. Die Moschee war und ist auch ein sozialer Treffpunkt, wo man sich mit Bekannten zusammensetzt und auch über Themen, die nichts mit der Religion zu tun haben, Gespräche führt." (Khoury/Hagemann/Heine: Islam-Lexikon G-N. Freiburg i. Br. 1991. 534.) Nach der Eroberung durch muslimische Truppen wurden auch Gotteshäuser anderer Religionen übernommen und zu Moscheen umgebaut. Die wohl bekanntesten Beispiele für den Umbau christlicher Kirchen sind die ehemalige Johanneskirche in Damaskus (Omayyaden-Moschee) sowie die Hagia Sofia in Istanbul.

Omayyaden-Moschee - ZOOM

 

Aber auch Moscheen wurden in christliche Kirche umgewandelt wie die Mesquita in Cordoba, die Karl V. in eine Kathedrale umbauen ließ. Viele Moscheen entstanden durch die islamische Heiligenverehrung als Grabmoscheen, die über den Gräbern heiliger Männer errichtet wurden. "Doch wurden auch Moscheen aus religionsgeschichtlich bedeutsamen Anlässen erbaut. So soll die berühmte Ibn Tulun-Moschee in Kairo an der Stelle entstanden sein, an der nach der Überlieferung Moses mit Gott gesprochen habe." (Khoury/Hagemann/Heine: Islam-Lexikon G-N. Freiburg i. Br. 1991. 535.)

1.5.2. Die Moschee als Ort des Gebetes und der Lehre

"Während zur Zeit Muhammads und in der ersten zeitlichen Phase nach seinem Tod der religiöse Aspekt der Moschee nur einer von mehreren war, trat er später mehr und mehr in den Vordergrund. Nicht nur die Ka‘ba in Mekka wurde als Haus Gottes bezeichnet, sondern alle Moscheen. Zunächst durften Juden oder Christen noch die Moscheen betreten. ..... Doch mit einer stärkeren Betonung der rituellen Reinheit des Beters, aber auch des Gebetsplatzes, änderte sich hier allmählich die Praxis. Nicht-Muslimen wurde (.....) das Betreten von Moscheen untersagt, und auch rituell unreine Muslime sollten eine Moschee nicht betreten. Daher befinden sich die Einrichtungen für die rituelle Reinigung (.....) außerhalb der Moschee. ..... . " (Khoury/Hagemann/Heine: Islam-Lexikon G-N. Freiburg i. Br. 1991. 536.) Trotz der Heiligkeit des Ortes werden Moscheen auch aus Motiven aufgesucht, die nichts mit ihrer religiösen Funktion zu tun hat. So sahen und sehen Obdachlose Moscheen als vorübergehende oder dauernde Unterkunft an. Menschen verbringen an heißen Sommertagen die Nacht dort, weil es dort kühl und angenehm ist.

"Dennoch ist die Moschee Ort des Gebets. ..... Das Freitagsgebet muß in einer Moschee in Gemeinschaft verrichtet werden. ..... Neben dem Einzel- und dem Gemeinschaftsgebet als Pflichtgebet werden in Moscheen noch andere religiöse Aktivitäten durchgeführt.

Hier sind vor allem die privaten Gebete zu nennen. Diese können durchaus einen Gemeinschaftscharakter haben. Das ist der Fall, wenn um Hilfe bei großer Trockenheit oder bei großen Seuchen gebetet wird. An solchen Gemeinschaftsgebeten nahmen auch Juden und Christen teil. Doch auch bei individuellen Unglücken, wie der Unfruchtbarkeit von Frauen, wird die Moschee zum Gebet aufgesucht. Dazu gehört vor allem die Rezitation des Korans, die von einem sehr frühen Zeitpunkt an üblich wurde. ..... .

Schließlich war und ist die Moschee die Keimzelle und der Ursprungsort der islamischen Gelehrsamkeit. Hier versammeln sich die Religionsgelehrten, um miteinander zu diskutieren oder um Schülern ihr Wissen weiterzugeben. In einem Kreis sitzen diese um ihren Lehrer, der mit dem Rücken an einer Säule lehnt. Alle bedeutenden islamischen Hochschulen der Gegenwart sind aus Moscheen hervorgegangen. Man denke nur an die al-Azhar-Hochschule (s. dort) in Kairo oder an die Zaituna in Tunis." (Khoury/Hagemann/Heine: Islam-Lexikon G-N. Freiburg i. Br. 1991. 537.)

1.5.3. Architektur und Ausstattung

Vom offenen Hof der Anfangszeit bis zu bedeutenden Bauwerken mit zahlreichen regionalen Unterschieden lässt sich eine bemerkenswerte architekturgeschichtlichen Entwik- klung feststellen. Trotzdem gibt es einige Besonderheiten, die allen Moscheen gemeinsam ist. Alle Moscheen sind auf die Ka'ba in Mekka ausgerichtet, die die Gebetsrichtung der Muslime ist. Sie wird durch eine Gebetsnische, den Mihrab, angezeigt. Die Kanzel (minbar) findetsich häufig in den Freitagsmoscheen. Zur Ausstattung gehört ein Pult mit einem Sitz, von dem aus der Koran rezitiert wird sowie zahlreiche Koranexemplare.

Moschee  ZOOM

 

Muezzin     ZOOM

Um die rituelle Reinheit währende des Gebetes zu gewährleisten, ist der Boden mit einem Teppich ausgelegt, der die Ausrichtung des Beters in die Gebetsrichtung anzeigt. Wichtige Personen, die zum Personal der Moscheen gehören sind der Vorbeter (Imam) und der Muezzin (mu‘adhdhin) der die Gläubigen zum Gebet ruft. "Der Gebetsruf hat eine festgelegte Form und wird in einer ebenfalls festgelegten psalmodierenden Form zu Gehör gebracht. ..... ." (Khoury/Hagemann/Heine: Islam-Lexikon G-N. Freiburg i. Br. 1991. 539.) Im Aussenbereich, getrennt vom sakralen Raum, befinden sich die Waschgelegenheiten für die rituelle Reinigung. Vgl. a. Khoury/ Hage- mann/Heine: Islam-Lexikon G-N. Freiburg i. Br. 1991. 537 f..

1.6. Der Gebetsruf des mu‘adhdhin

Fünfmal täglich erschallt die Stimme des mu‘adhdhin vom Minarett, das sich neben den meisten Moscheen befindet, und ruft die Gläubigen zum Gebet. Der Gebetsruf (Adhan) hat folgenden Wortlaut: "Gott ist groß! Ich bezeuge, daß es keinen Gott gibt außer Gott! Ich bezeuge, daß Mohammed der Prophet Gottes ist! Kommt zum Gebet; Kommt zum Heil! Gott ist groß! Es gibt keinen Gott außer Gott!" Die fünf täglichen Gebetszeiten sind:

1.6.1.Fadschr, zwischen Dämmerung und Sonnenaufgang
1.6.2. Zuhr, mittags, wenn die Sonne den Höhepunkt ihrer Laufbahn überschritten hat,
1.6.3. 'Asr, in der Mitte zwischen zweitem und viertem Gebet,
1.6.4. Maghrib (der Westen), einige Minuten nach Sonnenuntergang,

1.6.5. 'Ischa', wenn die nacht angebrochen ist.

Vgl. a. Hughes, Patrick Thomas: Lexikon des Islam. 1995 Dreieich. 225.

2. Die religiösen Pflichten der Muslime

Kernstück des islamischen Gesetzes sind die religiösen Pflichten, die auch als Hauptstützen, Pfeiler oder Säulen des Islams bezeichnet werden:

2.1. Das Glaubensbekenntnis (shahada)

Erste Pflicht eines Muslims ist es, seinen Glauben an den einen und einzigen Gott sowie an Muhammad als seinen Gesandten zu bezeugen: "Ich bezeuge, es gibt keinen Gott außer Gott, und Muhammad ist der Gesandte Gottes" - das ist die Bekenntnisformel. Durch das Aussprechen dieses Bekenntnisses drückt der Gläubige gleichzeitig seine Zugehörigkeit zur islamischen Gemeinschaft aus.

2.2. Das Gebet (salat)

Fünfmal am Tag ruft der Muezzin die Gläubigen zum Gebet auf: zur Mittagszeit; am Nachmittag, am Abend, in der Nacht und zur Morgendämmerung. So begleitet das Gebet den Gläubigen durch den ganzen Tag, immer wieder wird er durch den Ruf des Muezzins an seine Verpflichtung zum Gebet erinnert. Freitag mittag findet in der Moschee das gemeinsame Gebet der Gläubigen statt.

2.3. Das Fasten (saum)

Jeder Muslim, sofern es ihm Gesundheit und Alter erlauben, soll sich an das Fasten im Monat Ramadan halten. Das Fastengebot - Verzicht auf Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr - beginnt mit dem Anbruch des Tageslichtes und endet mit der Abenddämmerung; während der Nacht gilt es nicht (.....) Das Fasten ist ein Ausdruck der inneren Besinnung, Buße und Umkehr sowie die Bereitschaft, sich um hilfsbedürftige Menschen zu kümmern und sich mit Gegnern auszusöhnen. Da nach islamischem Verständnis im Fastenmonat Ramadan die koranische Offenbarung Muhammad zuteil wurde (.....), ist diese Zeit zugleich eine Zeit der Dankbarkeit gegenüber Gott für die Herabsendung seiner Offenbarung.

2.4. Die Sozialabgabe (zakat)

Sie ist bestimmt für die sozialen, karitativen und missionarischen Einrichtungen der Gemeinschaft (.....) und zur Unterstützung der Staatsfinanzen; die Höhe dieser Pflichtsteuer richtet sich nach Vermögen und Besitz.

2.5. Die Wallfahrt nach Mekka (hadjj)

Jeder Muslim ist gehalten, wenigstens einmal in seinem Leben nach Mekka zu pilgern, dorthin, wo der Islam seinen Ursprung nahm. Die Wallfahrt bringt in besonderer Weise die Solidarität der weltweiten islamischen Gemeinschaft und die Egalität (Gleichheit) aller Gläubigen ohne jeden Unterschied im Ansehen der Person, der sozialen Stellung, der Rasse und Hautfarbe zum Ausdruck."

Khoury/Hagemann/Heine: Islam-Lexikon G-N. Freiburg i. Br. 1991. 395 f..

3. "Islamische Regeln

Was Muslime beachten müssen

3.1. Unreines meiden

Alle Körpersekrete, Blut, Kot, aber auch Schweine und - nicht nach allen islamischen Rechtsauffassungen - Hunde sowie verbotene Speisen und Getränke machen unrein, sogar Schlaf oder Bewusstlosigkeit. Je nach Grad der Unreinheit ist Teil- oder Ganzwäsche vorgeschrieben. Rituelle Reinigungen vollziehen Muslime üblicherweise vor dem Freitagsgebet und vor jedem der fünf täglich vorgeschriebenen Gebete. Um nichts Unreines mit in die Moschee oder auch die Wohnung zu bringen, zieht man vor dem Eintreten die Schuhe aus.

3.2. Geschlechtertrennung

Frauen und Männer leben abgesondert; nur die Ehe gilt als legitimer Ort für zwischengeschlechtliche Begegnung. Dies gilt auch schon für Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr und kann so weit gehen, dass Frauen fremden Männern nicht die Hand zum Gruß geben dürfen.

3.3. Züchtiges Verhalten

Begegnungen sind zu meiden, wenn nicht ein männliches Familienmitglied als Begleitschutz dabei ist ..... . Blicke Tauschen in islamischen Gesellschaften verhindert der weibliche Schleier. Frauen müssen ihre Reize bedecken. Je nach Glaubensstrenge ist damit nicht nur weite Kleidung, die Arme und Beine bedeckt, Pflicht, sondern auch das Kopftuch.

3.4. Frommes Leben

Männer zeigen dies durch ein weißes Käppchen und das Tragen eines Vollbartes an. ... .

3.5. Armen helfen ist Pflicht

... . Die muslimische Form der Barmherzigkeit endet nicht in der Familie: Almosengeben ist in Form einer Armensteuer sogar vorgeschrieben und erfüllt damit nicht nur eine Solidarverpflichtung gegenüber der Gemeinde, sondern soll pädagogisch gegen Habgier wirken. Auch das Fasten im Ramadan (dem neunten Monat im zwölfmonatigen islamischen Mondjahr) soll nicht nur als Selbstkasteiung wirken: Weil Kinder, Reisende, Schwerkranke, Schwangere und Stillende vom Fasten befreit sind, geben deren Familien Lebensmittel an Arme weiter. Zum Ende des Fastens werden von Muslimen auch Nichtmuslime zum Festmahl eingeladen. Diese Gastfreundschaft ist nicht nur rituell, sie wird gelebt aus dem Bewusstsein, dass Allah dem Gastgeber seine Güte vergelten wird, wenn es der Gast nicht kann. Alles Handeln, alle guten und schlechten Taten eines Muslims, sind immer Taten vor Gott und führen beim Endgericht zu den Wonnen des Paradieses oder den Qualen der Hölle. Super, kann man sich da als Nichtmuslim denken (Ungläubige sind Juden und Christen damit nicht; Muslime erkennen Thora und Bibel als heilige Schriften und die daran Glaubenden als "Leute des Buches" an und Jesus Christus als Stifter einer Religion) und in der Hoffnung auf Bewirtung gleich an fremde Türen klopfen. Aber auch hier gelten Regeln, die am besten als Demut und Förmlichkeit zu umschreiben sind. Wer Gast sein will, muss auch Gastgeber sein können. In der Levante wurde früher der gegenseitige Besuch am Zuckerfest, an Yom Kippur und an Ostern praktiziert, so dass Muslime, Juden und Christen nicht nur zu Gast sein konnten, sondern auch selbst bewirten durften. In vielen deutschen Städten sind nicht mehr nur die türkischen Schul- und Kindergartenkinder an Nikolaus und Weihnachtsfeier dabei: Auch das Zuckerfest wird allgemein gefeiert - und die christlichen Kinder lernen selbstverständlich fremde Festtradition kennen."

Seiterich, Bernhard: Aus Nachbarn werden Freunde. Sozialcourage 1/2002. 6-7.

4. Toleranz im Islam

Toleranz ist im Islam eine relative, da das islamische Rechtssystem nicht von der Gleichheit aller Menschen, sondern nur von der Gleichheit aller Muslime ausgeht.

4.1. Toleranz als rechtliche Frage

"Die Frage nach der Toleranz ist unter anderem die Frage nach der jeweiligen Staatsstruktur und nach dem Rechtsstatus, der den Minderheiten in diesem Staat zugestanden wird." (Khoury/Hagemann/Heine: Islam-Lexikon O-Z. Freiburg i. Br. 1991. 718 ff..) Im Rechtssystem des Islam wird von der Gleichheit aller Muslime ausgegangen. Dies bedeutet für Minderheiten, dass der Rechtsstatus auf der Grundlage von Verträgen geregelt wird. In der Vergangenheit war dies häufig ein Abkommen zwischen Eroberern und Unterworfenen, bei dem die Muslime die vollen Bürgerrechte hatten und die Rechte der Besiegten sich auf den Status von "Schutzbefohlenen" beschränkten. Sie wurden als "Ungläubige" betrachtet und waren Eigentum des Staates, der somit das Recht hatte, sie als Sklaven zu behandeln.

4.2. Toleranz gegenüber den "Leuten des Buches"

Als Schutzbefohlene galten die Leute des Buches, wie Juden und Christen im Koran genannt werden, andere Religionen zählten nicht dazu.

Die Leute des Buches waren der islamischen Obrigkeit untertan und hatten darüber hinaus die Pflicht zur Loyalität gegenüber dem islamischen Staat. Sie mußten die Vereinbarten Tribute und Abgaben wie Eigentums- und Kopfsteuern entrichten. Als Gegenleistung verpflichtete sich der Staat, das Leben der Schutzbefohlenen zu schützen (Nicht-Muslime durften keine Waffen tragen!). Das Ausüben der Gottesdienste war Juden und Christen erlaubt. Ebenso war es erlaubt, Handel zu treiben. Der Zugang zu hohen Ämtern dagegen blieb ihnen verwehrt. Sie waren im islamischen Staatswesen Bürger zweiter Klasse, die ausgeübte Toleranz war eine relative Toleranz. Sie unterstrich zwar die Ungleichheit der nichtislamischen Bürger, gleichzeitig garantierte sie jedoch auch ihre Rechte. Viele Schutzbefohlene konvertierten zum Islam, wodurch die Kopfsteuer für sie entfiel und der wirtschaftliche Druck geringer wurde.

4.3. Der Heilige Krieg (djihad)

"Der Anspruch des Islams, "die beste Gemeinschaft unter den Menschen" (Koran 3,110) hervorzubringen und den Gottesstaat auf Erden zu errichten, hat zur Gestaltung einer Lebensordnung geführt, in der Gottes Autorität konkrete Institutionen und konkrete Entscheidungen sanktioniert und die freie Initiative und die Gestaltungsfreiheit des Menschen stark einengt.

Darüber hinaus wirkt sich der Universalanspruch des Islams auf die Beziehungen des islamischen Staates zu anderen Staaten aus. Kraft dieses Anspruchs proklamiert der Islam seine Lebensordnung als universal gültig und als im Grundsatz verbindlich für alle Gemeinschaften und Staaten. So fühlt sich der Islam dazu aufgerufen, den Herrschaftsbereich des islamischen Staates auszudehnen, die Normen der islamischen Gesellschaftsordnung zu universaler Geltung zu bringen, die Institutionen der politischen Struktur des Islams überall in der Welt zu errichten und somit eine einheitliche Gesellschaft unter islamischem Gottesrecht zu bilden, die möglichst alle Menschen umgreift.

Dieser Universalanspruch wird heute im Zuge der islamischen Wiedererweckungsbewegung ausdrücklich proklamiert. Die traditionelle Maxime lautet ja: "Der Islam herrscht, er wird nicht beherrscht." Was diese Haltung für Folgen hat in bezug auf die Pflege des Friedens soll im folgenden ausgeführt werden.

Es gibt heute in der islamischen Welt Rechtsgelehrte und militante Gruppen, die sich den Bestimmungen des klassischen Rechtssystems des Islams zum bewaffneten Einsatz (djihad) im Mittelalter verpflichtet fühlen. Es gibt aber auch muslimische Gelehrte und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die die Akzente neu setzen und auf Aspekte des Islams hinweisen, die im Koran ihren Ausdruck haben, die jedoch im Laufe der Zeit unter den damaligen historischen Gegebenheiten immer mehr übersehen wurden. Und gerade diese Aspekte der islamischen Botschaft würden den Friedenswillen des Islams unterstreichen.

Die Bestimmungen des Korans in bezug auf den sogenannten "Heiligen Krieg" stammen aus der Medina-Periode der Predigt Muhammads, d.h. der Zeit zwischen 622 und 632. Muhammad nimmt gegenüber den Widersachern, die die Muslime mit ihrer Feindseligkeit verfolgen, ihnen den Zugang zu den Heiligen Stätten in Mekka verwehren und sonst keine Abmachungen mit ihnen respektieren, eine härtere Haltung ein. ..... . Auf diese Weise werden die Muslime die ihnen von ihren Feinden angetane Gewalt zurückschlagen und die Bestrafung der Ungläubigen selbst vornehmen; so erfüllen sie ihre Pflicht, sich für die Rechte Gottes und für die Sicherung der Vorherrschaft des Islams einzusetzen. Dieser Einsatz ist von großer Bedeutung, denn er dient zugleich der Wahrung und Festigung der Einheit der islamischen Gemeinschaft und der Wahrung und Ausbreitung der islamischen Lebensordnung, so daß am Ende nur noch eine Gemeinschaft in der Welt besteht oder wenigstens der Islam allein die Oberhoheit über alle übrigen Religionen und Gemeinschaften erlangt (vgl. 9,33; 61,9; 4828).

Auf diesen koranischen Bestimmungen und Zielsetzungen beruhen die Angaben des islamischen Rechtssystems in der klassischen Zeit zum Heiligen Krieg.

Khoury/Hagemann/Heine: Islam-Lexikon G-N. Freiburg i. Br. 1991. 349 ff..

5. Die klassische Aufteilung der Welt

Die Welt wurde im Mittelalter von den islamischen Theologen in zwei Gebiete aufgeteilt:

1. in das Gebiet des Islam (dar al-Islam)

2. das Gebiet der Ungläubigen (Nicht-Muslime) (dar al-harb), was das Gebiet des Krieges bezeichnet. Zu Friedenszeiten wird das nicht-islamische Gebiet als "Gebiet des Vertrages" (dar al-ahd) bezeichnet.

5.1. Das Gebiet des Islam

"Zum Gebiet des Islams gehört prinzipiell jedes Land, in dem sich die Menschen zum islamischen Glauben bekennen und das islamische Gesetz befolgen, Wo also das islamische Gesetz aufhört, das vorherrschende Gesetz zu sein, dort befindet sich kein Gebiet des Islams, sondern ein Gebiet der Feinde, "ein Gebiet des Krieges", und die Muslime sind unter Umständen gehalten, es zu verlassen. Wenn sie jedoch feststellen, daß sie dort in Sicherheit leben und unbehelligt ihre religiösen Pflichten erfüllen können, so darf man dieses Gebiet, auch wenn dort das Gesetz der Nicht-Muslime vorherrscht, nicht mehr als islam-feindliches Land betrachten. Man darf es sogar, wenigstens theoretisch, auch als Gebiet des Islams für die dort lebenden Muslime betrachten. Daraus folgt, daß die Unterscheidung zwischen dem Gebiet des Islams und dem Gebiet des Krieges davon abhängt, ob das islamische Gesetz in einem bestimmten Land in Kraft getreten ist und praktische Gültigkeit erlangt hat, wenigstens für die dort lebenden Muslime. Wo also das islamische Gesetz befolgt wird, wenn auch nur von wenigen Muslimen, darf dieses Land theoretisch als islamisches Gebiet bezeichnet werden. ..... . Solange der Richter ein Muslim ist oder solange ein Nicht-Muslim mit dem Einverständnis der Muslime zum Richter bestellt wird und solange die Muslime die Möglichkeit haben, das Gebet zu verrichten und das islamische Gesetz zu befolgen, bleibt das betreffende Land für seine muslimischen Bewohner ein Gebiet des Islams.

5.2. Das Gebiet der Feinde

"Das Gebiet, in dem der Islam nicht vorherrschend ist oder in dem die Muslime kein Heimatrecht besitzen und keine Möglichkeit haben, ihren Glauben zu bezeugen und ihr Gesetz zu befolgen, ist das Gebiet des Feindes, das "Gebiet des Krieges". Die islamische Gemeinschaft hat die Pflicht, sich zu bemühen, das islamische Gebiet gegen die Angriffe der Feinde zu schützen und zu verteidigen. Über den passiven Widerstand und die Verteidigungspflicht hinaus muß der Islam zum Angriff übergehen, um dem Gesetz des Islams zum Sieg zu verhelfen und die Ungläubigen wie die Andersgläubigen der Herrschaft des Islams zu unterwerfen.

Welche Bestimmungen diesen Kampf regeln und welche Folgen ein solcher Einsatz (djihad) der Gemeinschaft nach sich zieht, ist Gegenstand der folgenden Ausführungen."

5.3. Die Pflicht zum Heiligen Krieg

Zur Wahrung der Rechte Gottes und der Interessen der islamischen Gemeinschaft im Heiligen Krieg stehen die gläubigen Muslime mit "ihrem Vermögen und mit ihrer eigenen Person" (Koran 61, 11; 9,41) in der Pflicht. Der Heilige Krieg ist jedoch im Normalfall die Pflicht der Gemeinschaft als solcher, nicht der einzelnen Gläubigen, es sei denn, der islamische Staat wird plötzlich und unerwartet angegriffen, so daß jeder Muslim dann aufgerufen wird, den Glauben, die Rechte Gottes und die islamische Gemeinschaft zu verteidigen.

.... .Unter dem Einfluß der Theologen und der geistlichen Lehrer wurden auch von den Rechtsgelehrten andere Formen des Einsatzes für Gott und den Islam anerkannt. Der Heilige Krieg wurde sogar zum "kleinen Einsatz" erklärt. Der "große Einsatz" ist geistlicher Natur und besteht im Einsatz des Herzens, in der täglichen Bemühung um einen aufrichtigeren Glauben und einen wirksameren Gehorsam gegenüber Gott und seinem Gesetz. Auch der Einsatz mit der Zunge und der Einsatz mit der Hand werden hervorgehoben, d.h. die Bemühung um die Unterstützung des Guten und die Unterbindung des Bösen. Sozialer Dienst und Wohltätigkeit innerhalb der Gemeinschaft und Missionstätigkeit in nicht-islamischen Ländern seien heute, so die Meinung moderner Autoren, die geeigneteren Formen des vom Koran geforderten Einsatzes für die Sache des Islams. ..... ."

Khoury/Hagemann/Heine: Islam-Lexikon G-N. Freiburg i. Br. 1991. 351ff..

5.4. Wie ist die Pflicht zum heiligen Krieg zu verstehen?

Setzt euch mit eurem Vermögen und mit eurer eigenen Person auf dem Wege Gottes ein!" heißt es in Koran 9,41 (vgl. 61,11). Diese Pflicht, sich mit Leib und Leben für den Islam gegen alle Widerstände selbst aus den eigenen Reihen einzusetzen (vgl. 9,23), ist für die muslimische Gemeinschaft als Gesamtheit verpflichtend, d.h., die gesamte islamische Gemeinschaft (umma) muß sich darum bemühen, daß sich dieser koranischen Forderung entsprechend das Gesetz Gottes durchsetzen kann..... . Um das "Gebiet des Islams" im Sinne der Einführung der islamischen Ordnung auszuweiten, ist der Einsatz für die Belange des Islams für die gesamte Gemeinschaft als solche eine ständige Verpflichtung. Doch muß diese Verpflichtung nicht nur kriegerische Auseinandersetzung bedeuten. Eine weitere Interpretation zum Einsatz für die Sache Gottes erfolgte unter dem Einfluß geistlicher Lehrer und Rechtsgelehrter. Der Heilige Krieg wurde als der kleine Einsatz bezeichnet. Der große Einsatz besteht demnach im Einsatz des aufrichtigen Herzens, in der täglichen Bemühung um den Glauben in Treue und Gehorsam. Dazu komme - so die Interpretationen, der Einsatz der Zunge und der Einsatz der Hand, das heißt, durch Ermahnung und Ermunterung, das Gute zu empfehlen und vor dem Bösen zu warnen, sowie das Engagement im sozialen Bereich und in der Missionstätigkeit. Khoury/Hagemann/Heine: Islam-Lexikon G-N. Freiburg i. Br. 1991. 396 f.

6. Schlußwort

Der "Kampf der Kulturen" hat von vielen unbemerkt, schon längst begonnen. Allerdings anders, als er vom Autor des gleichnamigen Buches von Samuel P. Huntington, beschrieben wurde. Vermutlich stehen wir am Vorabend eines neuen schrecklichen Krieges, der als "Heiliger Krieg gegen den Terrorismus und das Böse" von Georg W. Bush und seiner Administration ausgerufen wurde. Trotz weltweiter Proteste der Friedensbewegungen und aller Konfessionen erscheint es aussichtslos diesen Krieg zu verhindern, bei dem es letztendlich nicht sosehr um die Vertreibung eines Diktators, sondern vielmehr um die Ausweitung und Sicherung des wirtschaftlichen und politischen Machtanspruchs der "Supermacht Amerika" geht.

Noch bleibt zu hoffen, dass der "Kampf der Kulturen" ein friedliches Ringen um Verständnis und nicht eine kriegerische Auseinandersetzung der Völker wird und die Machthaber der Welt genügend Weisheit und Geduld haben, diesen langen Weg zu gehen. Krieg und Terror schaffen keinen Frieden, sondern nur neue Gewalt und Leid für viele.

März 2003 Josef Scherer

    7. Quellenangaben und weiterführende Literatur

      7.1. Benutzte Quellen

      Harrenberg: Lexikon der Gegenwart. Dortmund 1994.

      Hughes, Patrick Thomas: Lexikon des Islam. Dreieich 1995.

      Khoury/Hagemann/Heine: Islam-Lexikon. 3 Bde. Freiburg i. Br. 1991.

      Neues grosses Lexikon in Farbe. Bild und Zeit. 2003.

      Seiterich, Bernhard: Aus Nachbarn werden Freunde. Sozialcourage 1/2002.

      7.2.Weiterführende Literatur

      Bassam, Tibi: Der neue Totalitarismus. Darmstadt 2004.

Heller, Erdmute, Mosbahi, Hassouna: Hinter den Schleiern des Islam. München 1997.

Huf, Hans-Christian Himmel: Hölle und Nirvana. Die grossen Erlöser: Buddha, Jesus und Mohammed. Bergisch-Gladbach 1999.

Johansen, Baber, Steppat, Fritz: Der Islam und die Muslime. Berlin 1995.

Hrsg. Lutherisches Kirchenamt der vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands: Was jeder vom Islam wissen muß. Gütersloh 1991.

Maalouf, Amin: Der Heilige Krieg der Barbaren. München 1997.

Hrsg. Studienkreis fur Tourismus und Entwicklung e.V.: Sympathie Magazin Nr. 26, Islam verstehen. Ammerland/Starnberger See 1992//93. (Bezug und Info unter: www.sympathiemagazin.de.)

Spiegel special: Rätsel Islam. Hamburg 1/1998.

 
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