VORSICHT BEI TÜRKEIREISEN

Hohe Strafen für Antiquitätenschmuggel in der Türkei

Nach einem Bericht des ZDF-Magazins "FRONTAL 21" vom 29.07.2003 erwarten Türkeireisende, die antike Fundstücke als Souvenirs ausser Landes bringen wollen und bei Flughafenkontrollen auffallen, lange Haftstrafen und hohe Kautionen.

Alleine die Haftstrafen, die unter menschenunwürdigen Bedingungen wie überfüllten, kleinen und kalten Zellen ohne ausreichende Betten stattfinden und bis zu einem halben Jahr und länger dauern können, sowie der für die Freilasssung zu stellenden Kaution mit immer höheren Beträgen (bis zu 12.000,00 €, die Kautionshöhe wird in beliebiger Höhe von den Gerichten festgesetzt mit steigender Tendenz !) sollen Diebe davon abschrecken, Teile des kulturellen Erbes ins Ausland zu schmuggeln. Die Täter sitzen mit Totschlägern, Dealern und Sexualverbrechern in einer Zelle und werden auch genauso behandelt. Vor Gericht spielt es dabei keine Rolle, ob die Stücke von Händlern im Basar oder an einem antiken Ort offen angeboten wurden, oder ob sie im Bauschutt, im Müll oder an anderer Stelle gefunden wurden. Der gesetzliche Hintergrund dieses Vorgehens bildet das türkische "Gesetz zum Schutz des kulturellen und natürlichen Erbes". Das Recht seine kulturellen und natürlichen Güter zu schützen, soll hier der Türkei genauso wenig abgesprochen werden, wie anderen Ländern. Aber, es gibt im Recht auch den Begriff der Verhältnismäßigkeit der Mittel, die hier genauso wenig gewahrt werden wie die Menschenwürde. Die Behandlung der Häftlinge widerspricht Vorstellungen, wie sie in der europäischen Menschenrechtskonvention, die auch von der Türkei ratifiziert wurde, formuliert sind.

Vor der Mitnahme von Antiquitäten und Steinen jeder Art sei an dieser Stelle ausdrücklich gewarnt!!!

Weitere Informationen finden Sie unter www.zdf.de/.

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© 2003 Josef Scherer