Wenn Impfen Gesetz ist

Impfungen im internationalen Reiseverkehr

(4dgk) Der Flug ist gut überstanden. Etwas müde, aber schon voller Vorfreude auf das Land stehen Sie am Schalter, da kommt die Aufforderung: "Bitte zeigen Sie mir Ihren Nachweis über die Gelbfieberimpfung! Ohne dürfen Sie nicht einreisen." Die Gelbfieber-Impfbescheinigung ist die einzige, die im internationalen Reiseverkehr heute noch verlangt wird. Derzeit schreiben bei direkter Einreise aus Deutschland folgende Länder einen Impfnachweis vor:

  • Benin

  • Kongo
  • Burkina Faso

  • Liberia

  • Demokratische Republik Kongo

  • Mali

  • Elfenbeinküste

  • Mauretanien (nur bei Aufenthalt länger als zwei Wochen)

  • Gabun

  • Niger

  • Ghana

  • Ruanda

  • Französisch Guyana

  • Sao Tome und Principe

  • Kamerun

  • Togo und die Zentralafrikanische Republik.

Einige Länder, in denen Gelbfieber vorkommt, verlangen keine Impfung. Trotzdem kann sie zum eigenen Schutz sinnvoll sein. Die Gelbfieberimpfung wird nur in zertifizierten Gelbfieberimpfstellen durchgeführt und bietet bereits nach zehn Tagen Schutz für zehn Jahre.


Vorsicht bei Rundreisen

Reist man nicht aus Deutschland, sondern indirekt über ein Gelbfiebergebiet ein, fordern viele - auch asiatische - gelbfieberfreie Staaten die Impfung. Auch eine Cholera-Impfung wird schon mal an der Grenze verlangt, wenn man aus einem Land kommt, in dem gerade Cholera auftritt, obwohl die Impfung laut internationaler Vereinbarungen von keinem Reisenden mehr verlangt werden dürfte.


Sonderfall Saudi-Arabien

Saudi-Arabien fordert während der Hadsch von Mekka-Pilgern die Impfung gegen Meningokokken mit Vierfach-Impfstoff.


 
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